Grundlagen- und Antidiskriminierungsarbeit auf kommunaler Ebene

Amt für multikulturelle Angelegenheiten

Kontaktinformationen

Amt für multikulturelle Angelegenheiten
Abteilung „Grundlagenarbeit und Antidiskriminierung“
15.22 Diversität, Chancengleichheit und Prävention
Timo Köster
Email: timo.koester@stadt-frankfurt.de oder
amka.abteilung2@stadt-frankfurt.de
Tel.: 069-212 30149

Standort
Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA)
Mainzer Landstraße 293
60326 Frankfurt am Main

Arbeitsstunden/Woche
39 Stunden wöchentliche Arbeitszeit

Entgelt
keine Vergütung

Bewerbungsfrist
Auf Nachfrage

einmaliges Angebot/reguläres Angebot/Zeitraum
Es handelt sich um ein regelmäßiges Angebot. Es finden zweimal jährlich Bewerbungsverfahren statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amts für multikulturelle Angelegenheiten.

Arbeitgeber

Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) befasst sich mit allen Fragen rund um Diversität, Migration, Antidiskriminierung und das Zusammenleben in unserer Stadt. Ob Sprache und Bildung, Zuwanderung und Aufenthalt, Religion und Weltanschauung, LSBTIQ, Vereinsleben oder Alltagsfragen: Das AmkA leistet Grundlagenarbeit und Beratung. es arbeitet in Kooperationen und eigenen Projekten und es hat eine eigene Fördertätigkeit. Das AmkA steht für die Überzeugung, dass sozialer Zusammenhalt ein öffentlicher Auftrag ist, gleichranging mit anderen staatlichen Aufgaben. Als ein selbständiges Amt steht es ferner für die Überzeugung, dass dieser Auftrag herausgehoben sichtbar sein muss- und nicht im Zuständigkeitskatalog einer größeren Organisation untergehen darf.

Praktikum

Die/der Praktikant*in erhält vielfältige Einblicke in die Grundlagen- und Antidiskriminierungsarbeit einer kommunalen Behörde. Dabei wird ein umfassender Überblick über die Aktivitäten und Funktionsweisen der jeweiligen Fach- und Koordinierungsstellen in verschiedenen Themengebieten geboten: LSBTIQ, Antiradikalisierung und Prävention, Religion, diversitätsorientierte Organisationsentwicklung, Gesundheit und Migration, Zuwanderung und Sprache sowie das Berichtswesen.

Voraussetzungen

• Das Praktikum muss als Pflichtpraktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sein und in Vollzeit erbracht werden (wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden).
• Sie stehen für drei Monate zur Verfügung. Es besteht kein Urlaubsanspruch. Während des Praktikums sind Sie immatrikuliert.
• Diversitätskompetenz; sehr hohe Eigenständigkeit und Motivation
• Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist,  Flexibilität und Engagement
• sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• sehr gute Kenntnisse in MS Office

Vorkenntnisse

Eine Nähe zu den genannten Themenbereichen ist ausdrücklich erwünscht.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

• Motivationsschreiben
• Lebenslauf (PDF max. 5MB)

 

 

×
Cookie Consent mit Real Cookie Banner